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   VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937   

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VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937 (https://dejure.org/2016,42183)
VG München, Entscheidung vom 09.11.2016 - M 7 E 16.4937 (https://dejure.org/2016,42183)
VG München, Entscheidung vom 09. November 2016 - M 7 E 16.4937 (https://dejure.org/2016,42183)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 15.11.2016)

    Großrazzia gegen radikales Salafistennetzwerk // Durchsuchung in zehn Bundesländern

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Vereinsverbot

    VG Frankfurt/Main, 08.11.2016 - 5 L 4318/16

    Die von der vereinsrechtlichen Verbotsbehörde getroffenen Feststellungen und die

    VG Schleswig, 07.11.2016 - 3 E 4/16

    Vereinsrechtliche Durchsuchungsanordnung

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Koranverteilungskampagne in Deutschland

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 54741
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 S 1864/11

    Bestimmtheit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung; Sicherstellung von

    Auszug aus VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937
    Voraussetzung für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung von Vereinsvermögen nach § 10 Abs. 2 Satz 5 VereinsG ist das Vorliegen einer vollziehbaren Verbots- und Beschlagnahmeverfügung nach § 3 Abs. 1 VereinsG (vgl. VGH BW, B. v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - juris Rn. 10).

    Die Durchsuchungsmaßnahmen dürfen sich auch gegen den Antragsgegner zu 1) richten, da hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich bei ihm Gegenstände aus dem Vereinsvermögen befinden bzw. eine Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird (vgl. BayVGH, B. v. 25.8.2008 - 4 C 08.1341 - juris Rn. 14 ff.; VGH BW, B. v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - juris Rn. 10 a. E.).

    Aufgrund seiner Tätigkeit für den Verein durch regelmäßige Ausrichtung der LIES!-Stände seit Ende 2014 als Verantwortlicher und Organisator liegen hinreichende Anhaltspunkte vor, dass beim Antragsgegner zu 1) als Drittem i. S. d. § 10 Abs. 2 Satz 1 VereinsG (vgl. VGH BW, B. v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - juris Rn. 10) zu beschlagnahmendes Vereinsvermögen aufzufinden ist.

  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 4 C 14.1708

    Beim Erlass einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung hat der Richter die

    Auszug aus VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937
    Bei Erlass der richterlichen Durchsuchungsanordnung ist die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Verbotsfeststellung (§ 3 Abs. 1 VereinsG) und der damit verbundenen Beschlagnahme- und Einziehungsverfügungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 VereinsG) nicht in vollem Umfang zu überprüfen, da dies jeweils in gesonderten Klage- oder Eilverfahren durch andere gerichtliche Spruchkörper zu geschehen hat (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2015 - 4 C 14.1708 - juris Rn. 24 m. w. N.; OVG Bremen, B. v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris Rn. 9).

    Ob die behördliche Beschlagnahmeverfügung und die ihr zugrundeliegende Verbotsfeststellung zu Recht ergangen sind, kann und muss der zuständige Richter vor Erlass der Durchsuchungsanordnung als einer Vollzugsmaßnahme nicht im Einzelnen aufklären und abschließend bewerten, sondern lediglich die für die Verbots- und Beschlagnahmeverfügung angeführten Gründe in summarischer Form auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin überprüfen und im Falle offenkundiger Mängel den Antrag auf Anordnung der Durchsuchung ablehnen (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2015 - 4 C 14.1708 - juris Rn. 24 m. w. N.; OVG Bremen, B. v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris Ls. 2, Rn. 9).

  • OVG Bremen, 11.09.2013 - 1 S 131/13

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung aus Anlass eines Vereinsverbots ("Hells

    Auszug aus VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937
    Bei Erlass der richterlichen Durchsuchungsanordnung ist die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Verbotsfeststellung (§ 3 Abs. 1 VereinsG) und der damit verbundenen Beschlagnahme- und Einziehungsverfügungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 VereinsG) nicht in vollem Umfang zu überprüfen, da dies jeweils in gesonderten Klage- oder Eilverfahren durch andere gerichtliche Spruchkörper zu geschehen hat (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2015 - 4 C 14.1708 - juris Rn. 24 m. w. N.; OVG Bremen, B. v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris Rn. 9).

    Ob die behördliche Beschlagnahmeverfügung und die ihr zugrundeliegende Verbotsfeststellung zu Recht ergangen sind, kann und muss der zuständige Richter vor Erlass der Durchsuchungsanordnung als einer Vollzugsmaßnahme nicht im Einzelnen aufklären und abschließend bewerten, sondern lediglich die für die Verbots- und Beschlagnahmeverfügung angeführten Gründe in summarischer Form auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin überprüfen und im Falle offenkundiger Mängel den Antrag auf Anordnung der Durchsuchung ablehnen (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2015 - 4 C 14.1708 - juris Rn. 24 m. w. N.; OVG Bremen, B. v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris Ls. 2, Rn. 9).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937
    Die Durchsuchung und Beschlagnahme verstoßen auch nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfG, B. v. 26.10.2011 - 2 BvR 1774/10 - Rn. 26, B. v. 27.5.1997 - 2 BvR 1992/92 - juris 1. Ls, Rn. 24).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937
    Eine vorherige Anhörung der Antragsgegner nach Art. 103 Abs. 1 GG unterbleibt, da andernfalls die Gelegenheit bestünde, einschlägige Vermögensgegenstände und Beweismittel beiseite zu schaffen und damit den Zweck der Anordnung zu gefährden (vgl. BVerfG, B. v. 16.6.1981 - 1 BvR 1094/80 - juris Rn. 54 m. w. N.).
  • BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06

    Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen

    Auszug aus VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937
    Schließlich steht die Schwere dieser grundgesetzlichen Eingriffe in Art. 13 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B. v. 11.7.2008 - 2 BvR 2016/06 - juris Rn. 16 ff.), Art. 2 Abs. 1 GG in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck, das Vereinsverbot durchzusetzen und weitere Beweismittel zu erlangen.
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1774/10

    Unverletzlichkeit der Wohnung und Durchsuchung (Beschwerdebefugnis;

    Auszug aus VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937
    Die Durchsuchung und Beschlagnahme verstoßen auch nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfG, B. v. 26.10.2011 - 2 BvR 1774/10 - Rn. 26, B. v. 27.5.1997 - 2 BvR 1992/92 - juris 1. Ls, Rn. 24).
  • VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478

    Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren,

    Auszug aus VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937
    Die Beschlagnahme von bei der Durchsuchung aufgefundenem weiteren Beweismaterial wird gemäß § 4 Abs. 2 und 4 Satz 1 VereinsG, § 94 StPO im tenorierten Umfang für den Fall angeordnet, dass der Antragsgegner zu 1) die Gegenstände nicht freiwillig herausgibt (vgl. BayVGH, B. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 - juris Rn. 22).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 1 L 100.08

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; vereinsrechtliches

    Auszug aus VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937
    Da in den zu durchsuchenden Räumen neben dem Antragsgegner zu 1) auch die Antragsgegnerin zu 2) wohnt, hat diese die Durchsuchung der Räume und Fahrzeuge des Antragsgegners zu 1), soweit diese in ihrem Mitbesitz sind, und die Beschlagnahme von in ihrem (Mit-)Gewahrsam stehenden Beweismitteln zu dulden, wenn kein Einverständnis mit diesen Maßnahmen besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 1.9.2009, OVG 1 L 100.08 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 25.08.2008 - 4 C 08.1341

    Vereinsverbot; Postbeschlagnahme zur Beweissicherung; Sicherstellung von

    Auszug aus VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937
    Die Durchsuchungsmaßnahmen dürfen sich auch gegen den Antragsgegner zu 1) richten, da hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich bei ihm Gegenstände aus dem Vereinsvermögen befinden bzw. eine Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird (vgl. BayVGH, B. v. 25.8.2008 - 4 C 08.1341 - juris Rn. 14 ff.; VGH BW, B. v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - juris Rn. 10 a. E.).
  • VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2891

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Beschwerdeanordnung; Hintermann;

  • VG Bayreuth, 19.04.2017 - B 1 X 17.295

    Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren - Durchsuchungs- und

    Die beantragte Durchsuchung des Antragsgegners und die Beschlagnahme von Gegenständen, die als Beweismittel von Bedeutung sein können, sind gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 4 VereinsG gerechtfertigt (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2008 - 4 C 08.1341 - juris Rn. 14 ff.; VGH BW, B.v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - juris Rn. 10a; VG München, B.v. 9.11.2016 - 7 E 16.4937, BeckRS 2016, 54741, BAYERN.RECHT).
  • VG Bayreuth, 19.04.2017 - B 1 X 13.436

    Durchsuchungsanordnung - Vereinsrechtliches Verbotsverfahren

    Die beantragte Durchsuchung des Antragsgegners und die Beschlagnahme von Gegenständen, die als Beweismittel von Bedeutung sein können, sind gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 4 VereinsG gerechtfertigt (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2008 - 4 C 08.1341 - juris Rn. 14 ff.; VGH BW, B.v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - juris Rn. 10 a; VG München, B.v. 9.11.2016 - 7 E 16.4937, BeckRS 2016, 54741, BAYERN.RECHT).
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